2. Mit Eingabe vom 16. Januar 2024 ersuchte der Gesuchsteller bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist. Zur Begründung verwies er zunächst auf seine E-Mail vom 9. Januar 2024 an das Betreibungsamt Zug. Darin hatte er ausgeführt, bereits am 21. Dezember 2023 eine E-Mail verfasst zu haben, um Teilrechtsvorschlag mit Bezug auf die Auslagen und den Verzugsschaden zu erheben.