Dagegen erhob der Gesuchsteller mit E-Mail vom 9. Januar 2024 Teil-Rechtsvorschlag mit Bezug auf die Auslagen und den Verzugsschaden. Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 wies das Betreibungsamt Zug den Rechtsvorschlag vom 9. Januar 2024 als verspätet zurück und wies den Gesuchsteller auf die Möglichkeit eines Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist hin.