1.2 Die Zustellung einer Betreibungsurkunde kann bei Vertretungsverhältnissen durch Interessenkollisionen begrenzt sein. Allgemein kann die Doppelvertretung (der Vertreter handelt für zwei Parteien als Bevollmächtigter) zu Interessenkonflikten führen, weshalb es in diesen Fällen einer besonderen Ermächtigung oder Genehmigung bedarf, wenn die Gefahr einer Benachteiligung besteht (Urteil des Bundesgerichts 5A_750/2013 vom 8. April 2014 E. 4.2; vgl. auch Angst/Rodriguez, a.a.O., Art. 65 SchKG N 10 mit Hinweisen).