__ am 11. Juni 2024 an D.________, Mitarbeiter bzw. Auszubildender der Beschwerdeführerin. 2. Bei der Nachbearbeitung der Zustellung stellte das Betreibungsamt Zug die Doppelvertretung fest. Aus diesem Grund kontaktierte das Amt gleichentags D.________ und bat ihn, den Zahlungsbefehl zu retournieren (act. 3 S. 1). Weiter forderte das Amt die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. Juni 2024 auf, eine Zustelladresse bekannt zu geben (act. 3/2). Diesen Aufforderungen kam die Beschwerdeführerin nicht nach.