5.2 Unbestrittenermassen bevollmächtigte der Gesuchsteller seinen Vermieter, D.________, am 3. Juni 2024 mit der Abholung sämtlicher Unterlagen "bezüglich des Vorgangs Nr. E.________" beim Betreibungsamt Ägerital. Beim "Vorgang Nr. E.________" handelte es sich um die Mitteilung bzw. Abholungseinladung des Betreibungsamtes Ägerital vom 29. Mai 2024 (vgl. act. 2 und 5/8-9). Am 7. Juni 2024 stellte das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl an den Bevollmächtigten zu (act. 5/5-7).