Daraufhin habe er am 20. Juni 2024, d.h. 13 Tage nach Empfang des Zahlungsbefehls, beim Betreibungsamt Ägerital Rechtsvorschlag erhoben. Über die abweichende Frist von 10 Tagen für die Einreichung des Rechtsvorschlags sei er nicht informiert gewesen, da diese auf der Rückseite des Zahlungsbefehls gestanden sei, welche er erst jetzt, nach seiner Rückkehr, habe lesen können. In der Sache selbst hätte er aufgrund seiner Abwesenheit die 10-Tages-Frist dennoch keinesfalls einhalten können, da er urlaubsbedingt keinen Kontakt zur Miteigentümerin in Deutschland gehabt habe und sich daher nicht mit ihr habe abstimmen können.