Um sicherzugehen, dass die Eingabe formal einwandfrei ist, reichte der Gesuchsteller das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist mit Schreiben vom 23. Juni 2024 (persönlich überbracht am 24. Juni 2024) zusätzlich direkt beim Obergericht Zug ein. Zur Begründung führte er – zusammengefasst – Folgendes aus: