2. Mit E-Mail vom 21. Juni 2024 ersuchte der Gesuchsteller beim Betreibungsamt Ägerital um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist (act. 5/2). Das Betreibungsamt Ägerital leitete die Eingabe zuständigkeitshalber an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs weiter (act. 1). Um sicherzugehen, dass die Eingabe formal einwandfrei ist, reichte der Gesuchsteller das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist mit Schreiben vom 23. Juni 2024 (persönlich überbracht am 24. Juni 2024) zusätzlich direkt beim Obergericht Zug ein.