1. Mit E-Mails vom 5. Juni 2024 ersuchte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) beim Betreibungsamt Zug um einen Betreibungsregisterauszug über die B.________ GmbH sowie über C.________, Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft (act. 1/1-2). Gleichentags teilte das Betreibungsamt Zug dem Beschwerdeführer mit, C.________ wohne nicht im Betreibungskreis Zug, weshalb es keine Auskunft erteilen könne (vgl. act. 5/4). Bezüglich der B.________ GmbH bat das Betreibungsamt den Beschwerdeführer, einen Interessennachweis zu senden (vgl. act. 5/3).