Im Betreibungs- und Konkursverfahren sind die für eine einheitliche Durchführung der Vorschriften des SchKG sowie der zugehörigen Verordnungen des schweizerischen Bundesgerichts erforderlichen Formulare zu verwenden (Art. 15 SchKG sowie Art. 1 ff. VFRR, SR 281.31). Die meisten dieser Formulare sind 1996 vom Bundesgericht aufgestellt worden. Einige sind 2016 aktualisiert worden (vgl. https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/schkg/ musterformulare.html). Das Betreibungsamt Baar hat für die Konkursandrohung das amtliche Formular verwendet.