Gemäss Handelsregister verfügt die Beschwerdeführerin an ihrem Sitz in Baar über keine eigenen Büroräumlichkeiten. Sie hat eine Domiziladresse an der A.________ in 6340 Baar. An dieser Adresse ist auch die G.________ AG domiziliert, deren einziger Verwaltungsrat der von der Beschwerdeführerin bevollmächtigte D.________ ist. Dementsprechend erfolgte die Zustellung korrekt an die im Handelsregister eingetragene Domiziladresse der Beschwerdeführerin.