2.3 Im vorliegenden Fall stellte das Betreibungsamt die Konkursandrohung am 27. Mai 2024 an den Bevollmächtigten D.________ zu. Das Amt verfügt seit dem 18. Dezember 2023 über eine Vollmacht des Mitgliedes des Verwaltungsrats der Beschwerdeführerin, F.________, welche die G.________ AG, namentlich D.________ und H.________, berechtigt, die Beschwerdeführerin gegenüber dem Amt zu vertreten, nötige Informationen zu verlangen und Abkommen sowie Vereinbarungen in deren Namen abzuschliessen (vgl. act. 4 und 4/2). Gemäss Handelsregister verfügt die Beschwerdeführerin an ihrem Sitz in Baar über keine eigenen Büroräumlichkeiten.