1. In Aufhebung der Verfügung vom 22. Mai 2024 der Beschwerdegegnerin sei festzustellen, dass sich die Halle (links) in der Liegenschaft an der Adresse E.________ in F.________ und die darin befindlichen Fahrzeuge nicht im Gewahrsam der Konkursmasse der C.________ AG (in Liquidation) befinden und es sei deren konkursamtliche Siegelung umgehend aufzuheben. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 6. In der Beschwerdeantwort vom 20. Juni 2024 beantragte das Konkursamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 4).