{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2024-10-22", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2024-34_2024-10-22.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2024_34_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8cc2b2f4bcd4ac3383027bc4955cf5cf14f1a3a67e068402750616ed0c569337946d1edf04b8a3d925dba8a220f3b5dc?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8cc2b2f4bcd4ac3383027bc4955cf5cf14f1a3a67e068402750616ed0c569337946d1edf04b8a3d925dba8a220f3b5dc&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2024_34", "Checksum": "183d87d05db22390cd614ff7875c756d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2024 34"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 22.10.2024 BA 2024 34"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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März 2024 wurde über die\nC.________ AG der Konkurs eröffnet (EK 2024 42).\n\n2. Am 3. Mai 2024 teilte D.________ dem Konkursamt Zug mit, er habe der C.________ AG in\nLiquidation die Lagerhalle 4e links, E.________, F.________ vermietet. In der Lagerhalle befänden sich zahlreiche Fahrzeuge. Gleichentags rückte der zuständige Sachbearbeiter aus,\num die Fahrzeuge vor Ort zu besichtigen und ein Fotoprotokoll für das Inventarverzeichnis zu\nerstellen. Er stellte fest, dass es sich um Fahrzeuge im Luxussegment von erheblichem Wert\nhandelt. Danach versiegelte er den einzigen Zugang zur Lagerhalle konkursamtlich (act. 4\nRz 2, Vi act. 55 und 57).\n\n3. Mit Schreiben vom 17. Mai 2024 wandte sich die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) an das Konkursamt Zug und erklärte, sie sei Untermieterin der versiegelten Lagerhalle, weshalb die sich darin befindlichen Fahrzeuge in ihrem Eigentum stünden. Sie ersuchte um Aufhebung der konkursamtlichen Siegelung (act. 1/9).\n\n4. Das Konkursamt Zug erklärte mit Schreiben vom 22. Mai 2024, Drittansprüche seien gegenüber dem Konkursamt zu belegen. Der eingereichte Untermietvertrag vom 31. März 2021\nreiche dafür nicht aus, zumal er gar nicht gültig abgeschlossen worden sei, denn\nG.________ sei zu keiner Zeit für die A.________ AG zeichnungsberechtigt gewesen. Solange dem Amt kein offizielles Aussonderungsbegehren vorliege, in welchem nachgewiesen\nwerde, dass die Fahrzeuge im Eigentum eines Dritten stünden, könne die konkursamtliche\nSiegelung nicht aufgehoben werden (act. 1/2).\n\n5. Dagegen reichte die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom\n31. Mai 2024 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons als\nAufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte folgendes Rechtsbegehren (act. 1):\n\n1. In Aufhebung der Verfügung vom 22. Mai 2024 der Beschwerdegegnerin sei festzustellen, dass\nsich die Halle (links) in der Liegenschaft an der Adresse E.________ in F.________ und die darin\nbefindlichen Fahrzeuge nicht im Gewahrsam der Konkursmasse der C.________ AG (in Liquidation) befinden und es sei deren konkursamtliche Siegelung umgehend aufzuheben.\n\n2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.\n\n6. In der Beschwerdeantwort vom 20. Juni 2024 beantragte das Konkursamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 4).\n\n7. Das Obergericht des Kantons Zug sandte der Beschwerdeführerin am 26. Juni 2024 auf deren Ersuchen hin die Konkursakten zur Einsichtnahme zu und gewährte ihr am 1. Juli 2024\nantragsgemäss eine Frist bis zum 18. Juli 2024, um in Ausübung des unbedingten Replikrechts zur Beschwerdeantwort des Konkursamtes Zug vom 20. Juni 2024 eine Stellungnahme einzureichen (act. 5-7).\nSeite 3/5\n\n8. Am 5. Juli 2024 reichte die Beschwerdeführerin in Ergänzung der Beschwerde ein Schreiben\ndes Vermieters vom 30. Juni 2024 nach, in welchem dieser der Beschwerdeführerin bestätigte, dass diese im Zeitraum 1. April 2021 bis 30. Juni 2024 Untermieterin der C.________ AG\ngewesen sei und alle Mietzahlungen für diesen Zeitraum geleistet habe (act. 9 und 9/12).\n\nErwägungen\n\n1. Anlass zur Beschwerde gibt die konkursamtliche Siegelung der von der C.________ AG in\nLiquidation gemieteten (und angeblich an die Beschwerdeführerin untervermieteten) Lagerhalle 4e links an der Adresse E.________ in F.________ und der darin befindlichen Fahrzeuge.\n\n1.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, das Mietobjekt und die darin befindlichen Fahrzeuge\nstünden in ihrem ausschliesslichen Gewahrsam und gerade nicht im Gewahrsam der Konkursitin, weshalb die Siegelung des Mietobjekts und der Fahrzeuge durch das Konkursamt\nunzulässig sei. Wenn das Konkursamt der Auffassung sei, die Fahrzeuge würden Teil der\nKonkursmasse bilden, habe es dies auf dem Weg der Admassierungsklage gemäss Art. 242\nSchKG geltend zu machen. Der Untermietvertrag sei gültig abgeschlossen worden.\nG.________ sei als alleiniger Geschäftsführer, faktisches Organ und Alleinaktionär der Beschwerdeführerin seit der Gründung der Beschwerdeführerin befugt und berechtigt (gewesen), sie rechtsgeschäftlich zu vertreten und Verträge abzuschliessen. Der damalige Verwaltungsrat (H.________) und der heutige (I.________) hätten ihn dazu ermächtigt. Abgesehen\ndavon sei durch das Handeln von G.________ eine Vertretungswirkung im Sinne von Art. 33\nAbs. 3 OR eingetreten und durch die Bezahlung des Mietzinses der Untermietvertrag konkludent genehmigt worden. Darüber hinaus befänden sich im Mietobjekt nachweislich Vermögenswerte von Dritten, die nicht zur Konkursmasse gehörten (vgl. act. 1 Rz 16 ff.).\n\n"}