Gemäss der weiteren Vereinbarung wurde der Vertrag für eine Dauer von einem Jahr ab dem 1. Januar 2023 geschlossen und verlängerte sich stillschweigend von Jahr zu Jahr. Dem Schuldner wurde aber das Recht eingeräumt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich zu kündigen (act. 3/16). Die vom Vermieter mit Schreiben vom 10. April 2024 auf den 1. Mai Seite 5/6