In der angefochtenen Verfügung des Betreibungsamtes vom 10. Mai 2024 wurde aber bloss die Erhöhung des Existenzminimums von CHF 4'516.30 auf CHF 4'667.30 aufgrund der vom Schuldner geltend gemachten Mietzinserhöhung von CHF 151.00 per 1. Mai 2024 verfügt. Einzig dieser Entscheid kann mit der Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes vom 10. Mai 2024 angefochten werden. Eine umfassende Überprüfung der Einkommensund Vermögensverhältnisse des Schuldners ist hingegen nicht zulässig. Darüber hat das Betreibungsamt in der Pfändungsurkunde vom 2. Februar 2024 befunden und diesen Entscheid am 26. März 2024 bestätigt.