2.2 Hinzu kommt Folgendes: Die F.________, vertreten durch das Konkursamt Zug, meldete im Konkurs der H.________ zwei Forderungen an und wurde mit diesen im Betrag von CHF 54'845.90 und CHF 915.45 zugelassen. Auch die Beschwerdeführer wurden mit Forderungen von CHF 22'651.46, CHF 22'180.43 (bedingt) und CHF 471.03 als Gläubiger zugelassen (vgl. act. 1/5). Der Kollokationsplan ist in Rechtskraft erwachsen (vgl. act.