Das Konkursamt müsse die wirkliche Höhe des Darlehens per 18. Oktober 2018 feststellen und eine aufgrund des Erhalts einer zu hohen Konkursdividende eingetretene Bereicherung herausgeben (vgl. act. 6). Ob die Konkursmasse der F.________ im behaupteten Umfang bereichert ist, ist eine materiellrechtliche Frage. Materiellrechtliche Streitigkeiten werden immer im ordentlichen Zivil- und Verwaltungsprozessverfahren ausgetragen. Das Urteil entfaltet volle materielle Rechtskraft und gilt nicht nur für die hängige Betreibung. In diesen Fällen ist der Beschwerdeweg ausgeschlossen (vgl. Cometta/ Möckli, a.a.O., Art. 17 SchKG N 11 f.).