2.1 Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, die Konkursmasse der F.________ sei durch die ausbezahlte Konkursdividende von CHF 54'845.90 im Umfang von rund CHF 40'000.00 bereichert, weil eine zur Reduktion der Darlehensschuld der H.________ erfolgte Zahlung in Höhe von CHF 58'000.00 bei der Ausweisung der Bilanz vom 18. Oktober 2018 nicht berücksichtigt worden sei. Das Konkursamt müsse die wirkliche Höhe des Darlehens per 18. Oktober 2018 feststellen und eine aufgrund des Erhalts einer zu hohen Konkursdividende eingetretene Bereicherung herausgeben (vgl. act. 6).