5. In der Beschwerdeantwort vom 13. Juni 2024 beantragte das Konkursamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 5). 6. Dazu replizierten die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. Juni 2024 (act. 6). Erwägungen 1. Angefochten ist ein Schreiben des Konkursamtes Zug vom 13. Mai 2024, mit welchem das Amt den Beschwerdeführern mitteilte, es liege keine ungerechtfertigte Bereicherung der Konkursmasse der F.________ vor und der geforderte Betrag könne nicht ausbezahlt werden.