2. Es sei das Konkursamt Zug anzuweisen, die Höhe der Darlehensforderung der F.________ in Liquidation gegenüber der H.________ (mittlerweile im Handelsregister gelöscht) im Zeitpunkt der Konkurseröffnung über die H.________ (6. November 2018) festzustellen. Seite 3/5 3. Es sei die Konkursmasse der F.________, vertreten durch das Konkursamt Zug, anzuweisen, den Beschwerdeführern eine etwaige Differenz zwischen der Höhe der gemäss Ziffer 2 festgestellten Darlehensforderung und der aus dem Konkursverfahren der H.________ erhaltenen Konkursdividende (CHF 54'845.90) herauszugeben.