des aus dem Konkurs der H.________ zu viel erhaltenen Betrages (act. 1/8). 3. Mit Schreiben vom 13. Mai 2024 antwortete das Konkursamt Zug, die Darlehensforderung der F.________ sei im Kollokationsplan der H.________ rechtskräftig kolloziert worden. Die Forderung sei zu 100 % gedeckt worden. Das Konkursverfahren über die H.________ sei mit Verfügung des Konkursgerichts Pfäffikon vom 1. September 2023 geschlossen worden. Es bestehe keine Möglichkeit mehr, an der Höhe der kollozierten Forderung etwas zu ändern. Dementsprechend liege keine ungerechtfertigte Bereicherung der Konkursmasse der F._____