2. Am 16. April 2024 teilten die Beschwerdeführer dem Konkursamt Zug mit, bei der Kollokation der Darlehensforderung der F.________ von CHF 54'845.90 sei unberücksichtigt geblieben, dass im Februar 2018 von der F.________ ein Betrag von CHF 58'000.00 an die H.________ in Bezug auf die Darlehensforderung überwiesen und die Darlehensforderung entsprechend um diesen Betrag reduziert worden sei. Gestützt darauf ersuchten die Beschwerdeführer um genaue Abklärung der Höhe der Darlehensforderung der F.________ gegenüber der H.________ per 30. September 2018 und um Rückerstattung des aus dem Konkurs der H._