2.1 Das Konkursamt Zug wird angewiesen, die Verteilung des Erlöses aus dem Nachkonkurs der D.________ AG nochmals durchzuführen und gestützt darauf der Beschwerdeführerin eine Nachkonkursdividende von insgesamt CHF 184'858.22 zuzuweisen. 2.2 Das Konkursamt Zug wird angewiesen, der Beschwerdeführerin den restlichen Betrag von CHF 101'111.77 aus der ihr zustehenden Nachkonkursdividende auszuzahlen. 3. Das Konkursamt Zug wird angewiesen, der Beschwerdeführerin einen Verlustausweis mit einem Konkurstreffnis Nachverteilung in Höhe von CHF 184'858.22 auszustellen. 4. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.