4. Das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde ist, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, kostenlos und es werden keine Entschädigungen zugesprochen (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG; Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). Urteilsspruch 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden sämtliche Verfügungen des Konkursamtes Zug im Zusammenhang mit der Verteilung des Erlöses aus dem Nachkonkurs der D.________ AG aufgehoben.