Dies gelte umso mehr, als das Konkursamt ihr auf entsprechende Anfrage hin am 6. November 2020 wahrheitswidrig mitgeteilt habe, es habe sich seit der letzten Anfrage vom 24./27. Juni 2019 nichts verändert, obwohl das Konkursamt – wie sie erst jetzt durch dessen Mitteilung vom 5. und 11. Januar 2024 erfahren habe – bereits rund acht Monate zuvor, im März 2020 den Betrag von CHF 250'000.00 erhalten habe. Das Konkursamt habe ihr daher den gesetzlichen Verzugszins von 5 % p.a. seit 1. April 2020 auf die Nachkonkursdividende von insgesamt CHF 195'745.88 (eventualiter von CHF 184'858.22) zu zahlen (vgl. act. 1 Rz 71 ff.).