3.1 Die Beschwerdeführerin bringt vor, das Konkursamt habe gemäss eigenen Angaben den Verkaufserlös aus dem Freihandverkauf der Aktiven im Nachkonkursverfahren bereits im März 2020 vereinnahmt. Bei ordnungsgemässer Durchführung des Nachkonkurses hätte die Verteilung Ende März 2020 – und nicht erst fast vier Jahre später – abgeschlossen werden müssen. Das Konkursamt sei folglich mit der Auszahlung der Nachkonkursdividende seit April 2020 in Verzug.