Das Konkursamt Zug ist anzuweisen, i) die Verteilung des Erlöses aus dem Nachkonkurs der D.________ AG nochmals durchzuführen und gestützt darauf der Beschwerdeführerin eine Nachkonkursdividende von insgesamt CHF 184'858.22 zuzuweisen, ii) der Beschwerdeführerin den restlichen Betrag von CHF 101'111.77 aus der ihr zustehenden Nachkonkursdividende auszuzahlen und iii) der Beschwerdeführerin einen Verlustausweis mit einem Konkurstreffnis in Höhe von CHF 184'858.22 auszustellen. 3. Zu prüfen bleibt, ob der Beschwerdeführerin auf der ihr zustehenden Nachkonkursdividende ein Verzugszins von 5 % seit dem 1. April 2020 zu zahlen ist.