2.4.1 Zunächst trifft es nicht zu, dass das Konkursamt die vorliegend angefochtene Nachverteilung gemäss dem rechtskräftigen Kollokationsplan nach den gleichen Regeln wie im Hauptkonkursverfahren vorgenommen hat. Der ursprüngliche Kollokationsplan vom 13. Januar 2010 (act. 1/9) wurde nach der erfolgreichen Wegweisungsklage gegen die E.________ Limited neu aufgelegt (act. 1/11) und der Beschwerdeführerin ein entsprechend höherer Anteil am Erlös zugestanden (act. 1/14-15). Dieser Umstand ist auch im Nachkonkurs zu berücksichtigen.