Der obsiegende Kläger erhalte die Dividende, die ihm ohnehin auf seine Forderung zukomme, sowie den Prozessgewinn bis zur Höhe seiner kollozierten Forderung. Damit berechne sich ihre Konkursdividende entsprechend dem Verteilungsplan vom Februar 2012 nach ihrer zugelassenen Konkursforderung in der dritten Klasse von CHF 10'594'410.00 im Verhältnis zu den anderen zugelassenen Konkursforderungen der dritten Klasse und zusätzlich nach dem Anteil am Konkurserlös, der auf die aus dem Kollokationsplan gestrichene Forderung der E.________ Limited von CHF 58'941'200.00 gefallen wäre.