5. In der (unaufgefordert eingereichten) Replik vom 5. Februar 2024 hielt die Beschwerdeführerin vollumfänglich an ihren Anträgen und Ausführungen in der Beschwerde fest (act. 4). 6. Das Konkursamt Zug verzichtete auf eine weitere Stellungnahme zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 5. Februar 2024 (act. 5). 7. Die Akten des Konkurs- und des Nachkonkursverfahrens der D.________ AG wurden beigezogen. Erwägungen 1. Gemäss Art. 17 Abs. 1 SchKG kann gegen Verfügungen eines Betreibungs- oder Konkursamtes bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit geführt werden.