c) Eventualiter sei festzustellen, dass die durch das Konkursamt Zug vorgenommene Verteilung des Erlöses im Nachkonkurs der D.________ AG in Liquidation rechtswidrig war und die der Beschwerdeführerin zustehende Nachkonkursdividende insgesamt CHF 195'745.88 – eventualiter insgesamt CHF 184'858.22 – beträgt und davon der Beschwerdeführerin durch das Konkursamt Zug noch CHF 111'999.43 – eventualiter CHF 101'111.77 – auszuzahlen sind.