2. a) Es sei das Konkursamt Zug anzuweisen, die Verteilung des Erlöses aus dem Nachkonkurs der D.________ AG in Liquidation nochmals durchzuführen und gestützt darauf an die Beschwerdeführerin eine Nachkonkursdividende von insgesamt CHF 195'745.88 – eventualiter von insgesamt CHF 184'858.22 – auszurichten. b) Es sei das Konkursamt Zug anzuweisen, der Beschwerdeführerin den restlichen Betrag von CHF 111'999.43 – eventualiter von CHF 101'111.77 – aus der ihr zustehenden Nachkonkursdividende auszuzahlen.