Darin wurde angeführt, dass die zugelassene Konkursforderung der Beschwerdeführerin CHF 10'594'410.00 betrage und sich der ausbezahlte Betrag (Treffnis) auf CHF 158'813.70 belaufe. Die weitere Konkursdividende, die darauf gründete, dass die Beschwerdeführerin mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 17. Oktober 2011 die nachträgliche Zulassung der E.________ Limited erfolgreich abgewehrt hatte, wurde nicht erwähnt (act. 1 Rz 31-32, act. 1/16). 2. Nachkonkursverfahren