{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2024-03-26", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2024-2_2024-03-26.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2024_2_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaadba5c27a4d476d9bc43f2cf8cdb662ea3b3631cbe06cc081709247d94e413759cb7cbf981b0b7977270c265fe18c8550?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaadba5c27a4d476d9bc43f2cf8cdb662ea3b3631cbe06cc081709247d94e413759cb7cbf981b0b7977270c265fe18c8550&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2024_2", "Checksum": "44c11abf04638e24d66a195b42d10782"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2024 2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 26.03.2024 BA 2024 2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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November 2008 eröffnete der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug den Konkurs über\ndie D.________ AG (act. 1/8).\n\n1.2 Eine der Hauptgläubigerinnen im Konkurs der D.________ AG ist die A.________ Inc.,\n________, USA (nachfolgend: Beschwerdeführerin). Mit Verfügung des Konkursamtes Zug\nvom 13. Januar 2010 wurde die Beschwerdeführerin mit einer Forderung in Höhe von\nCHF 10'594'410.00 in der dritten Klasse zugelassen. Die Forderung der Beschwerdeführerin\nentstammt ihrer Geschäftsbeziehung mit der D.________ AG sowie deren deutscher Tochtergesellschaft, der D.________ GmbH. Die Beschwerdeführerin war von diesen beiden Gesellschaften mit der Entwicklung und Lieferung von Bestandteilen für die damals bei\nD.________ in Entwicklung befindlichen Flugzeugtypen ________ und ________ beauftragt\nworden (act. 1 Rz 21-23, act. 1/9-10).\n\n1.3 Das Konkursamt Zug liess im Laufe des Konkursverfahrens nachträglich namentlich eine\nForderung der E.________ Limited in Höhe von umgerechnet CHF 58'941'200.00 in der\n3. Klasse zu und passte den Kollokationsplan entsprechend an. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin eine negative Kollokationsklage ein. Mit Urteil vom 17. Oktober 2011 hiess\ndas Kantonsgericht Zug die Klage gut und hielt fest, dass die Forderung von\nCHF 58'941'200.00 aus dem neu aufgelegten und ergänzenden Kollokationsplan vom 6. August 2010 zu streichen sei (act. 1 Rz 24-26, act. 1/11-13). Auf ihrer zugelassenen Forderung\n(CHF 10'594'410.00) sowie dem Betrag der erfolgreichen negativen Kollokationsklage\n(CHF 58'941'200.00) erhielt die Beschwerdeführerin im Jahr 2012 Konkursdividenden von\nCHF 158'813.70 und CHF 883'548.15 (act. 1 Rz 27-29, act. 1/14-15).\n\n1.4 Der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug schloss das Konkursverfahren am 9. Februar 2012\n(act. 1 Rz 30, act. 1/7-8). Erst am 8. März 2021 stellte das Konkursamt Zug der Beschwerdeführerin den Verlustschein vom 3. Februar 2012 zu. Darin wurde angeführt, dass die zugelassene Konkursforderung der Beschwerdeführerin CHF 10'594'410.00 betrage und sich der\nausbezahlte Betrag (Treffnis) auf CHF 158'813.70 belaufe. Die weitere Konkursdividende,\ndie darauf gründete, dass die Beschwerdeführerin mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug\nvom 17. Oktober 2011 die nachträgliche Zulassung der E.________ Limited erfolgreich abgewehrt hatte, wurde nicht erwähnt (act. 1 Rz 31-32, act. 1/16).\n\n2. Nachkonkursverfahren\n\n2.1 Mit Zirkularschreiben vom 15. Mai 2018 teilte das Konkursamt Zug den Gläubigern mit, es sei\nihm mit Schreiben vom 1. November 2017 angezeigt worden, dass ein Interesse bestehe,\ngewisse Immaterialgüterrechte – SPN-Assets der D.________ AG – aus der Konkursmasse\nder D.________ AG heraus zu erwerben. Es liege eine verbindliche Kaufofferte über\nCHF 250'000.00 vor (act. 1 RZ 35-40, act. 1/6-7). Eine dagegen erhobene Beschwerde wies\ndas Obergericht des Kantons Zug mit Urteil vom 12. Juli 2018 ab (Verfahren BA 2018 25).\nSeite 3/10\n\n2.2 Im März 2020 verkaufte das Konkursamt Zug die SPN-Assets der D.________ AG an den interessierten Dritten. Der Verkaufserlös betrug CHF 250'000.00 (vgl. act. 1 Rz 40, act. 1/6).\n\n2.3 Am 4. Januar 2024 stellte das Konkursamt Zug der Beschwerdeführerin den Verlustausweis\nvom 3. Januar 2024 zu. Darin wurde die zugelassene Forderung der Beschwerdeführerin mit\nCHF 10'594'410.00, das Konkurstreffnis vom 30. Januar 2012 mit CHF 158'813.70 und das\nKonkurstreffnis Nachverteilung mit CHF 83'746.45 angegeben. Am 5. Januar 2024 wurde der\nBeschwerdeführerin der Betrag von CHF 83'746.45 ausbezahlt (vgl. act. 1 Rz 41-47, act. 1/4,\n1/14).\n\n3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Januar 2024 Beschwerde bei\nder II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte folgende Anträge (act. 1):\n\n1. Es seien sämtliche Verfügungen des Konkursamts Zug im Zusammenhang mit der Verteilung\ndes Erlöses aus dem Nachkonkurs der D.________ AG in Liquidation aufzuheben.\n\n2. a) Es sei das Konkursamt Zug anzuweisen, die Verteilung des Erlöses aus dem Nachkonkurs der\nD.________ AG in Liquidation nochmals durchzuführen und gestützt darauf an die Beschwerdeführerin eine Nachkonkursdividende von insgesamt CHF 195'745.88 – eventualiter von insgesamt CHF 184'858.22 – auszurichten.\n\nb) Es sei das Konkursamt Zug anzuweisen, der Beschwerdeführerin den restlichen Betrag von\nCHF 111'999.43 – eventualiter von CHF 101'111.77 – aus der ihr zustehenden Nachkonkursdividende auszuzahlen.\n\n"}