2.3 Die Betreibungsurkunden werden dem Schuldner in seiner Wohnung oder an dem Orte, wo er seinen Beruf auszuüben pflegt, zugestellt. Wird er daselbst nicht angetroffen, so kann die Zustellung an eine zu seiner Haushaltung gehörende erwachsene Person oder an einen Angestellten geschehen (Art. 64 Abs. 1 SchKG). Vorliegend erfolgte die Zustellung des Zahlungsbefehls am 15. April 2024 an den Mitbewohner des Beschwerdeführers, C.________. Diese Ersatzzustellung ist nicht zu beanstanden. Eine Ersatzzustellung gilt als Zustellung an den Schuldner, wobei dessen effektiver Empfang oder dessen Kenntnisnahme unbeachtlich ist.