2.2 Das Betreibungsamt führt aus, der Zahlungsbefehl sei am 15. April 2024 vom Weibel des Betreibungsamtes dem im gleichen Haushalt lebenden Mitbewohner des Beschwerdeführers, C.________, übergeben worden. Damit habe die Rechtsvorschlagsfrist am 16. April 2024 zu laufen begonnen und am 25. April 2024 geendet. Am 26. April 2024 habe das Amt den Rechtsvorschlag mit der Bemerkung "Gemäss Brief und E-Mail, A.________", datiert vom 23. April 2024, erhalten. Der Rechtsvorschlag habe sich in einem unfrankierten, an das Betreibungsamt Cham adressierten Couvert befunden und sei im Postfach innerhalb des Gemeindegebäudes gelegen.