2.1 Der Beschwerdeführer bringt – zusammengefasst – vor, er habe schriftlich Rechtsvorschlag erhoben und das Couvert rechtzeitig am 24. April 2024 um 14.35 Uhr in den Gemeindebriefkasten (der auch für das Betreibungsamt vorgesehen sei) geworfen. Er sei davon ausgegangen, dass der Briefkasten regelmässig geleert werde. Den Zahlungsbefehl habe er erst am 16. April 2024 erhalten, da er nicht zuhause gewesen sei. Die Rechtsvorschlagsfrist sei daher erst am 26. April 2024 abgelaufen (act. 3). Seite 3/5