Das Einschreiben des Betreibungsamts Cham vom 26. April 2024 stellt eine Verfügung im Sinne von Art. 17 SchKG dar. Der Beschwerdeführer nahm das Schreiben am 16. Mai 2024 entgegen (vgl. act. 3 S. 1). Mit den Eingaben vom 17. und 18. Mai 2024 wurde die Beschwerdefrist eingehalten. Auf die Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Will der Betriebene Rechtsvorschlag erheben, so hat er dies sofort dem Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert zehn Tagen nach der Zustellung dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Art. 74 Abs. 1 SchKG).