4. In der Beschwerdeantwort vom 27. Mai 2024 beantragte das Betreibungsamt Cham die Abweisung der Beschwerde (act. 4). Erwägungen 1. Gegen Verfügungen der Betreibungsämter kann bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss binnen zehn Tagen seit dem Tage, an welchem der Beschwerdeführer von der Verfügung Kenntnis erhalten hat, angebracht werden (Art. 17 Abs. 1 und 2 SchKG).