4.3 Der Beschwerdeführer beantragt zudem, das Betreibungsamt Zug sei anzuweisen, auch den Behördenvertreter M.________ zu befragen, wohin er die entsprechenden Zahlungen aus der ehe- und erbrechtlichen Teilung vorgenommen habe (zeitlich in der paulianischen période suspecte gemäss Art. 286-288 SchKG und mit näheren Angaben von Empfängern wie Namen, Adresse, Betrag usw.).