4.2.4 Das Betreibungsamt Zug hat umfassende Abklärungen vorgenommen. Die Einvernahme des Schuldner-Vertreters und der E-Mail-Verkehr mit dem Amt zeigen, dass aufgrund des fehlenden Erinnerungsvermögens der Schuldnerin nicht mehr eruiert werden kann, an wen und in welcher Höhe Zuwendungen geflossen sind. Vor diesem Hintergrund kann auf eine detaillierte Befragung der Schuldnerin verzichtet werden.