4.2.3 Am 3. Oktober 2024 befragte das Betreibungsamt Zug erneut den Schuldner-Vertreter. Dieser erklärte, seine Grossmutter zeige Anzeichen einer Demenz und könne keine genauen Angaben machen, an wen die bar abgehobenen Beträge geflossen seien. Diese seien zur Unterstützung der Verwandtschaft und von Kollegen (Namen seien keine bekannt), zum Teil für Ferien in O.________ und für den Sohn, Q.________, genutzt worden. Das Geld könne nicht mehr zurückbezahlt werden. Seine Grossmutter befinde sich in ärztlicher Behandlung. Der behandelnde Arzt habe ihm mitgeteilt, dass ein Arztzeugnis nach erfolgter Behandlung erfolge.