Er konnte keine genauen Angaben machen und sagte aus, seine Grossmutter zeige erste Anzeichen einer Demenz. Das Amt setzte ihm Frist zur Einreichung des Arztzeugnisses und der schriftlichen Rückmeldung zu den getätigten Zuwendungen an. Mit E-Mail vom 13. August 2024 teilte N.________ dem Amt mit, dass sich seine Grossmutter zur Zeit im Ausland aufhalte und er nicht wisse, wann sie zurückkomme. Weiter erklärte N.________ mit E-Mail vom 19. August 2024, dass er bis zum 9. September 2024 ebenfalls abwesend sei. Aufgrund dieser Angaben erstattete das Betreibungsamt dem Obergericht am 4. September 2024 einen Zwischenbericht (vgl. act. 8, act. 8/2-14).