auf, ein Arztzeugnis einzureichen. Am 20. Juni 2024 reichte N.________ ein Arztzeugnis ein, in welchem bescheinigt wurde, dass die Schuldnerin derzeit nicht einvernahmefähig sei und eine Prognose nicht vorhersehbar sei. In der Folge bevollmächtigte die Schuldnerin N.________ als Schuldner-Vertreter. Am 11. Juli 2024 befragte das Betreibungsamt Zug N.________ zu den Zahlungen und Vermögenswerten der Schuldnerin. Er konnte keine genauen Angaben machen und sagte aus, seine Grossmutter zeige erste Anzeichen einer Demenz.