4.2.1 Die Schuldnerin erklärte beim Pfändungsvollzug vom 17. April 2024, sie verfüge über kein Vermögen. Insbesondere führte sie aus, der Erbschaftsanteil sowie das restliche Guthaben, welche auf das Konto IBAN Nr. H.________ überwiesen worden seien, sei an Verwandte verschenkt worden. Unter anderem sei das Geld für die Behandlung des Stiefsohnes verwendet worden, welcher an Blutkrebs leide. Die Verwandten seien in O.________ wohnhaft (vgl. act. 3/6).