Das Betreibungsamt Zug reichte den Kontoauszug zusammen mit dem Zwischenbericht vom 4. September 2024 dem Obergericht ein (vgl. act. 8). Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, weshalb die G.________, die K.________ oder weitere Banken um zusätzliche Auskünfte gebeten werden sollen. Seite 6/9