Insgesamt standen im erwähnten Zeitraum den Gutschriften in Höhe von CHF 193'362.86 Belastungen von total CHF 191'099.46 gegenüber, so dass per 18. April 2024 ein positiver Saldo von CHF 3'177.35 bestand (vgl. act. 3/4). Damit sind die – hier interessierenden – Kontobewegungen nach Eingang der Gutschrift aus der Erbteilung hinreichend belegt. Per 30. November 2023 – vor Eingang der Zahlung aus der Erbteilung – belief sich das Guthaben der Schuldnerin auf dem fraglichen Bankkonto auf lediglich CHF 913.95 (vgl. act. 3/4), weshalb kein Anlass bestand, weitere Abklärungen zu tätigen.