Gemäss Teilungsvertrag vom 17. November 2023 wurden sämtliche Konten wie auch der Anteilsschein der K.________, die auf den Erblasser und/oder auf den Erblasser und die Schuldnerin gemeinsam lauten, saldiert. Es besteht nur noch das Konto, auf welchem sich der Erlös aus dem Liegenschaftsverkauf befindet (act. 3/10). Es handelt sich um das Konto IBAN H.________, G.________ (act. 3/9). Dementsprechend interessierte beim Pfändungsvollzug vom 17. April 2024 einzig das Konto bei der G.________, auf welches der Erbanteil überwiesen worden war.