2.2 Die Zahlung der Reservationsgebühr von CHF 86'000.00 sei auf das Konto J.________ bei der G.________ erfolgt. Nach Angaben der Schuldnerin solle dieses Konto saldiert worden sein. Sie habe aber nicht angegeben, wohin das Geld transferiert worden sei. Die Informationsbeschaffung bei der Bank sei ebenfalls unterlassen worden. Dies komme einer Amtspflichtverletzung und Rechtsverweigerung gleich.